Digitaler Omnibus zur KI-Verordnung: Der aktuelle Stand Ende März 2026
Beim digitalen Omnibus zur KI-Verordnung gibt es seit dem Herbst 2025 einen klaren Fortschritt im Gesetzgebungsverfahren.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag am 19. November 2025 veröffentlicht. Ziel des Vorschlags ist eine gezielte Vereinfachung einzelner Teile der KI-Verordnung, damit die Umsetzung verhältnismäßiger und planbarer wird.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag am 19. November 2025 veröffentlicht. Ziel des Vorschlags ist eine gezielte Vereinfachung einzelner Teile der KI-Verordnung, damit die Umsetzung verhältnismäßiger und planbarer wird.
Seitdem ist das Verfahren einen Schritt weiter.
Der Rat der Europäischen Union hat am 13. März 2026 seine Position beschlossen. Das Europäische Parlament hat am 26. März 2026 seine Verhandlungsposition angenommen.
Damit ist der Weg für die nächsten Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament frei. Der Omnibus ist damit politisch weit fortgeschritten, aber noch nicht endgültig beschlossen.
Der Rat der Europäischen Union hat am 13. März 2026 seine Position beschlossen. Das Europäische Parlament hat am 26. März 2026 seine Verhandlungsposition angenommen.
Damit ist der Weg für die nächsten Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament frei. Der Omnibus ist damit politisch weit fortgeschritten, aber noch nicht endgültig beschlossen.
Wichtig bleibt: Solange diese Änderungen nicht final verabschiedet und veröffentlicht sind, gilt weiterhin die derzeitige KI-Verordnung.
Der Omnibus ändert also zum jetzigen Stand noch nicht rechtsverbindlich die bestehenden Pflichten oder Fristen.
Der Omnibus ändert also zum jetzigen Stand noch nicht rechtsverbindlich die bestehenden Pflichten oder Fristen.
Inhaltlich zielt der Omnibus vor allem auf die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Beginn bestimmter Pflichten um bis zu 16 Monate zu verschieben, damit die Regeln erst dann greifen, wenn notwendige Standards und Werkzeuge verfügbar sind.
Der Rat unterstützt diese Grundrichtung. Das Parlament geht dabei einen etwas anderen Weg und will statt einer offenen Verknüpfung mit Standards lieber feste neue Daten für mehr Planungssicherheit festlegen.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Beginn bestimmter Pflichten um bis zu 16 Monate zu verschieben, damit die Regeln erst dann greifen, wenn notwendige Standards und Werkzeuge verfügbar sind.
Der Rat unterstützt diese Grundrichtung. Das Parlament geht dabei einen etwas anderen Weg und will statt einer offenen Verknüpfung mit Standards lieber feste neue Daten für mehr Planungssicherheit festlegen.
Nach der derzeitigen Parlamentsposition sollen die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 gelten.
Für bestimmte produktsicherheitsbezogene Hochrisiko-KI-Systeme ist in der Parlamentsposition der 2. August 2028 vorgesehen. Außerdem nennt das Parlament den 2. November 2026 als Datum für bestimmte Kennzeichnungspflichten bei KI-generierten Inhalten.
Diese Daten sind allerdings noch Teil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und damit noch nicht endgültig.
Für bestimmte produktsicherheitsbezogene Hochrisiko-KI-Systeme ist in der Parlamentsposition der 2. August 2028 vorgesehen. Außerdem nennt das Parlament den 2. November 2026 als Datum für bestimmte Kennzeichnungspflichten bei KI-generierten Inhalten.
Diese Daten sind allerdings noch Teil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und damit noch nicht endgültig.
Zusätzlich enthält die Parlamentsposition neue inhaltliche Akzente.
Dazu gehört insbesondere ein ausdrücklicheres Vorgehen gegen sogenannte „Nudifier“-Systeme, also Anwendungen zur Erzeugung oder Manipulation sexualisierter Bildinhalte ohne Einwilligung.
Auch der Rat greift neue Verbotsfragen in diesem Bereich auf.
Dazu gehört insbesondere ein ausdrücklicheres Vorgehen gegen sogenannte „Nudifier“-Systeme, also Anwendungen zur Erzeugung oder Manipulation sexualisierter Bildinhalte ohne Einwilligung.
Auch der Rat greift neue Verbotsfragen in diesem Bereich auf.
Unverändert wichtig ist der Blick auf Artikel 4 zur KI-Kompetenz.
Dieser Artikel gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Die Europäische Kommission stellt ausdrücklich klar, dass die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz im Unternehmen zu treffen, bereits anwendbar ist. Die Überwachung und Durchsetzung greifen nach den FAQ der Kommission ab dem 3. August 2026.
Dieser Artikel gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Die Europäische Kommission stellt ausdrücklich klar, dass die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz im Unternehmen zu treffen, bereits anwendbar ist. Die Überwachung und Durchsetzung greifen nach den FAQ der Kommission ab dem 3. August 2026.
Damit ist der aktuelle Stand Ende März 2026 klar:
Der digitale Omnibus kann noch Änderungen bringen, insbesondere bei Zeitplänen und einzelnen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme. Rechtsverbindlich maßgeblich bleibt aber bis zum Abschluss des Verfahrens die heute geltende KI-Verordnung.
Der digitale Omnibus kann noch Änderungen bringen, insbesondere bei Zeitplänen und einzelnen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme. Rechtsverbindlich maßgeblich bleibt aber bis zum Abschluss des Verfahrens die heute geltende KI-Verordnung.